Lieferantenbedingungen

AGB Yasiflor GmbH – Transport- und Lieferantenbedingungen (Vertragsverhältnis zwischen Yasiflor GmbH zu Lieferanten und Spediteuren).

Mit der Lieferung der Ware durch den Transporteur/Lieferanten an die Yasiflor GmbH, akzeptiert der Transporteur/Lieferant automatisch diese Transport- und Lieferbedingungen.

Bestellungen der Yasiflor GmbH müssen vor der Lieferung mit Fax oder Mail durch den Lieferanten detailliert bestätigt werden.

Die Ware gilt als geliefert, wenn diese beim vereinbarten Abladeort abgeladen ist, der Yasiflor-Mitarbeiter die Ware auf Schäden und Richtigkeit kontrolliert hat, allfällig gelieferte Paletten auf Schäden kontrolliert hat, und allfällig ausgetauschte Paletten auf dem Lieferschein als Retouren notiert sind. Ohne anders lautende Bestellung der Yasiflor GmbH gilt die bestellte Ware oder der bestellte Transport als franko Abladeort. Es werden keine zusätzlichen Kosten wie LSVA usw. vergütet. Der Kranablad ist im Materialpreis inbegriffen. Allfällig nötige Transportversicherungen für die zu transportierenden Maschinen oder die zu liefernde Ware ist Sache des Transportunternehmens, respektive des Vertragspartners der Yasiflor GmbH.

Die Yasiflor GmbH ist mindestens 1 Stunde vor dem jeweiligen Ablad telefonisch zu avisieren.

Wird falsche oder mangelhafte Ware geliefert, so hat die Lieferfirma innert spätestens 24 Stunden das falsch gelieferte Material wieder zurück zu nehmen und das korrekte, bestellte Material ohne Kostenfolge für die Yasiflor GmbH zu liefern.

Vertragsart:

Wer die Yasiflor GmbH mit Waren beliefert, unterzieht sich einem Werkvertrag und nicht einem Verkaufsvertrag!

Garantie
der gelierten Ware: Bei allen Lieferungen von Material wird eine Garantie von 2 Jahren für offensichtliche und weitere 3 Jahre für versteckte Mängel vom Lieferanten an die Yasiflor GmbH gewährt. Allfällige Kosten für Expertisen gehen zu Lasten des Warenlieferanten.

Ersatzleistungen:

Sämtliche Kosten, welche aus einer mangelhaften Lieferung entstehen, gehen zu Lasten der Liefer-/ Transportfirma. Es wird durch die Transport-/Lieferfirma nicht nur das mangelhafte Material kostenlos nachgeliefert, sondern die durch eine mangelhafte Lieferung entstandenen Aufwände wie Besprechungen mit dem Endkunden zusammen mit der Yasiflor GmbH, das Ausbauen von mangelhaftem Material, die Entsorgung des mangelhaften Materials und das Einbauen des Ersatzmaterials wird durch das Transport-/Lieferunterunternehmen zu den gültigen Regiepreisen laut Jardin Suisse Sektion Bern/Solothurn der Yasiflor GmbH bezahlt.

Kann aus irgendeinem Grund von Seiten Yasiflor GmbH aus nicht das ursprünglich bestellte Material beim Endkunden der Yasiflor GmbH ersetzt werden, so ist die Yasiflor GmbH berechtigt, im gleichen Frankenwert Ersatzmaterial bei einem anderen Lieferanten zu besorgen und den Aufwand an die ursprüngliche Lieferfirma zu verrechnen.